wichtige Punkte des DWA-Positionspapiers zur Richtlinie 2000/60/EG
DWA Positionspapier WRRL 2019
Die DWA hat ein neues Positionspapier herausgegeben. Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (kurz: Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) muss spätestens im Jahr 2019 überprüft werden und gegebenenfalls sind erforderliche Änderungen vorzuschlagen. Dieser Prozess erfordert eine gründliche Bewertung der Richtlinie
Einige wichtige Punkte des Positionspapiers:
Fortentwicklung der bisherigen Herangehensweise zur Zielerreichung unter Einbindung der Akteure in der Wasserwirtschaft und unter Beachtung der tatsächlichen Möglichkeiten für eine Zielerreichung in der jeweiligen Bewirtschaftungsperiode. Maßstab für die Zielerreichung in einer Bewirtschaftungsperiode müssen die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie 2019 hierfür gesteckten Umsetzungsziele sein. Zu den verlässlichen Grundlagen der Gewässerbewirtschaftung gehört aber auch Planungssicherheit für die wasserwirtschaftlichen Akteure.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind als Instrumente konzeptioneller Gewässerentwicklung zu stärken. Dies setzt eine fundiertere Daten- und Erkenntnisgrundlage im Planungsprozess voraus, als sie heute vorliegt, um Fehlsteuerun- gen durch Maßnahmen, deren Effekte für den Gewässerzustand nicht ausreichend geklärt sind, zu vermeiden.
Als systematisch verfehlt und fachlich unbegründet erscheint es hingegen, dass nach WRRL die Überschreitung auch nur einer UQN aus dem Kreis der flussgebietsspezifischen Schadstoffe ohne Rücksicht auf die ggf. zielkonforme Beurteilung der biologischen Qualitätskomponenten zu einer Einstufung des ökologischen Gewässerzustands als bestenfalls mäßig führt.